Neue Corona-Regelung

08. Februar 2022

Neue Corona-Schutzverordnung

Grundsätzlich gelten von Montag, 07. Februar 2022, an hessenweit folgende Regeln:

● Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.

● Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.

● Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen

◦ bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)

◦ in Freizeiteinrichtungen

◦ in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten

◦ in gedeckten Sportstätten

◦ bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben

● Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:

◦ Im Freien:

▪ max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer

▪ ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung

▪ 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer

▪ 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

◦ In Innenräumen:

▪ max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer

▪ ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung

▪ 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen des Landes Hessen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen.

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