Neue Corona-Schutzverordnung
Grundsätzlich gelten von Montag, 07. Februar 2022, an hessenweit folgende Regeln:
● Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
● Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
● Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
◦ bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
◦ in Freizeiteinrichtungen
◦ in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
◦ in gedeckten Sportstätten
◦ bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben
● Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:
◦ Im Freien:
▪ max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
▪ ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
▪ 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
▪ 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
◦ In Innenräumen:
▪ max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
▪ ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
▪ 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
Weitere Informationen zu den aktuellen Corona-Regelungen des Landes Hessen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.hessen.de/handeln/corona-in-hessen.